Satzung der Northern Umbrella Manufacturing
Artikel 1 “Name, Sitz, Gründungsjahr, Gründer, Ausrichtung, Amtssprache”
1. Die Organisation führt den Namen Northern Umbrella Manufacturing [N.U.M.].
2. Der Sitz der N.U.M. ist im Sternensystem XYZ auf dem Planeten / Mond XYZ.
3. Das Gründungsjahr ist 2948.
4. Gründer/in der N.U.M. ist Charlize.
5. Die N.U.M. ist ein Corporation / Rüstungskonzern.
6. Die Amtssprache ist Deutsch.
Artikel 2 “Ziele der Organisation”
– hervorragendes Ansehen in der Star-Citizen-Community
– exzellentes Fachwissen in den Mechaniken von Star Citizen
– exzellent ausgebildete Piloten und Mitglieder in ihren Berufen und Rollen
– eine feste Größe im „Verse“ darzustellen
– einen eigenen Sektor im Star-Citizen-Universum
Artikel 3 “Mitgliedschaft”
1.) Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele der Organisation unterstützen.
2a) Die Mitgliedschaft wird durch eine Beitrittserklärung und Aufnahme durch das Präsidialamt oder anderen berechtigten Personen erworben. Das Mitglied muss bei uns eine Probezeit durchlaufen. Im Laufe eines Jahres erlangt der Bewerber bei uns eine Vollmitgliedschaft.
2b) Es wird eine Main-Mitgliedschaft bei der N.U.M. ab der Beta von Star Citizen erwartet. Danach werden nur noch Main-Mitgliedschaften aufgenommen oder zugelassen. Mitgliedschaften zu anderen Organisationen sind dann ebenfalls nicht mehr vorgesehen.
Spieler, die ihre eigene kleine Orga besitzen, werden individuell behandelt. Außerdem wird erwartet, dass unsere Mitgliedschaft öffentlich angezeigt wird (kein hidden oder redacted).
3.) Wir suchen ausschließlich aktive Mitglieder und behalten uns aus diesem Grund das Recht vor, Mitglieder ab 1 Jahr Inaktivität aus der Orga zu entlassen. (Inaktivität = es findet keine nennenswerte Interaktion in jeglicher Form mehr statt)
4.) Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Präsidialamt.
5.) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Präsidialamtes ausgeschlossen werden, wenn es den Organisationszielen oder allgemeinen Regeln zuwiderhandelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber der Organisation nicht nachkommt.
Artikel 4 “Allgemeine Regeln”
1.§ Ein freundlicher und erwachsener Umgangston wird bei uns im Discord, Teamspeak oder in den Streams neben Aktivität, Teamgeist und gegenseitige Unterstützung vorausgesetzt. Auf fremden Kommunikationsplattformen ist ein [N.U.M.]-TAG zu führen.
2.§ Wir suchen ausschließlich aktive Mitglieder und behalten uns aus diesem Grund das Recht vor, Mitglieder ab 1 Jahr Inaktivität aus der Orga zu entlassen. (Inaktivität = es findet keine nennenswerte Interaktion in jeglicher Form mehr statt)
Um den gemeinsamen Austausch zu fördern, bestehen wir auf aktive Discord-Beteiligung. Passives Mitlesen als auch ein einsilbiges „Moin“ reichen nicht aus.
3.§ Wir haben keine strengen „Pflichtveranstaltungen“ oder “Onlinezwang” – aber freuen uns jedoch über regelmäßige Teilnahme und sehen diese als „Selbstmotivation“ unserer Mitspieler. Dennoch sind wir keine Fun- oder Feierabendgilde sondern Progress orientiert.
4.§ Neulinge durchlaufen bei uns eine Probezeit. Im Laufe eines Jahres erlangt der Bewerber bei uns eine Vollmitgliedschaft. Währenddessen lernt man sich untereinander kennen und wir entscheiden ob er zu der N.U.M. passt.
5.§ Es kann vorkommen, dass wir an unseren Veranstaltungen für Werbezwecke streamen.
6.§ Es besteht eine Abmeldepflicht für Mitglieder, die 4 Wochen oder länger abwesend oder inaktiv sind. Ein Hin-und-Her bei den Abmeldungen ist nicht gestattet.
7.§ Werbung anderer Organisationen und das Abwerben von Mitgliedern (direkt / indirekt) ist auf allen Plattformen nicht gestattet und führt zum sofortigen Ausschluss aus der Organisation. Angebote vom und für den Graumarkt sind ebenfalls untersagt.
8.§ Ein eigener Account ist Vorraussetzung.
9.§ Den Discord ohne ein Wortes des Abschiedes zu verlassen zeugt nicht von Anstand und wird von der Organisationsleitung entlassen.
10.§ Verzicht auf schädliches Verhalten (z.B. Doxxing, Griefing oder Unterwanderung von Organisationen und ähnliche Aktionen). Schaden an anderen Mitgliedern der Organisation und deren Eigentum ist nicht gewollt.
11.§ Strukturen oder Vorhaben der Organisation können sich in der Entwicklungszeit von Star Citizen mehrmals ändern.
12.§ Es wird eine Main-Mitgliedschaft bei der N.U.M. ab der Beta von Star Citizen erwartet. Danach werden nur noch Main-Mitgliedschaften aufgenommen oder zugelassen. Mitgliedschaften zu anderen Organisationen sind dann ebenfalls nicht mehr vorgesehen.
Spieler, die ihre eigene kleine Orga besitzen, werden individuell behandelt. Außerdem wird erwartet, dass unsere Mitgliedschaft öffentlich angezeigt wird (kein hidden oder redacted).
13.§ Wir tolerieren kein rassistisches, homophobes, politisches oder sexistisches Verhalten bzw. Auftreten in unserer Organisation sowie eine negative, destruktive oder störende Haltung und melodramatische Personen.
14.§ Diplomatische Kontakte werden vom Botschafter oder der Führung der N.U.M. aufgenommen.
15.§ Der Nickname von jedem Mitglied hat ein gewisses Niveau aufzuweisen.
Namen mit obszönem, rassistischem, diskriminierenden oder anderweitig negativem Charakter sind nicht erwünscht.
Die Wertung, ob ein Name gegen den Paragraphen verstößt, obliegt einzig der Orgaleitung.
Im auftretenden Fall wird das Mitglied aufgefordert seinen Namen zu ändern. Bleibt die Aufforderung ergebnislos hat das den Ausschluss aus der Orga zur Folge.
16.§ Wer zu einer anderen Organisation wechselt(Gründe vielfältig) wird vom Discord sofort entfernt und bekommt Hausverbot. (Sicherheitsgrund)
17.§ Wir werden niemanden abwerben von befreundeten Organisationen bzw. fremden Organisationen oder dessen Mitglieder hier aufnehmen. Auch andere Organisationen haben sich Mühe und Arbeit gemacht um Mitspieler zu suchen. Wir verhalten uns fair.
Artikel 5 “Rechte und Pflichten der Mitglieder”
– Alle Mitgliedschaften erhalten Zugang zum Schiffspool je nach Berufswahl und Position im N.U.M. Konzern.
– Das Beschwerderecht beim Präsidialamt in Angelegenheiten, für die die N.U.M. zuständig ist oder für sie von Interesse sind.
– Das Recht auf Durchreise innerhalb des beanspruchbares Raumgebietes der N.U.M. (Durchreisefreiheit).
Artikel 6 “Organe der Organisation”
Die Organe der Organisation sind:
a. das Präsidialamt
b. die Geschäftsführer
c. das Management
d. die Direktoren
Artikel 7 “Präsidialamt”
1a. Oberstes Organ ist das Präsidialamt und wird in der Regel vom Präsidenten geleitet.
1b. Das Präsidialamt besteht aus dem Präsidenten, dem Vize-Präsidenten und dem Berater.
2. Das Präsidialamt stellt die Richtlinien für die Arbeit der Organisation auf und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben des Präsidialamtes gehören insbesondere:
– Mitglieder des Rates haben eine Stimme mit der sie ihre Ansichten vertreten können.
– Der Rat stimmt gemeinsam über Regeln, Finanzierung und sämtlichen Belangen der Organisation ab.
– Entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder und der Entwicklungsrichtung der Organisation.
– Der Rat soll in der Regel monatlich tagen.
– Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und dessen Auflösung.
– Bestätigung von Beschlüssen und Empfehlungen von den Ausschüssen.
Artikel 7.1 “Geschäftsführer”
1. Koordinieren, organisieren und leiten ein Department der Northern Umbrella Manufacturing und sind für ihn eigenverantwortlich.
2. Enwickeln eigene Konzepte und erörtern deren Umsetzung mit der Führung.
3. Rekrutierung und Ausbildung von neuen Mitgliedern für das Department.
Artikel 7.2 “Management”
1. Koordiniert und organisiert die Northern Umbrella Manufacturing mit Hilfe der Direktoren.
2. Informationsaustausch mit dem Management anderer Departments.
3. Beschaffung von fehlenden Equipment und Ausgabe von Aufträgen an die entsprechenden Abteilungen / Divisionen.
4. Koordinierung und Organisierung von Aufträgen in den Abteilungen / Divisionen und Logistikaufgaben.
Artikel 7.3 “Direktoren”
1. Koordinieren, organisieren und leiten eine Abteilung / Division der Northern Umbrella Manufacturing.
2. Sind verantwortlich für ihre Abteilung / Division und Umsetzung von Aufgaben der Logistik und Verwaltung.
Artikel 8 “Arbeitsgruppen”
Die Arbeitsgruppen der Organisation sind:
a. Arbeitsgruppe der Sicherheit und Verteidigung
b. Arbeitsgruppe der Wirtschaft und Industrie
c. Arbeitsgruppe des Handels und Logistik
d. Arbeitsgruppe des Gesundheitswesens
e. Arbeitsgruppe der Forschung
f. Arbeitsgruppe des Supportes
1.) Die Arbeitsgruppen sind themenbezogen und in Bereiche gegliedert.
2.) Der Vorsitzende der Arbeitsgruppen ist der Direktor eines Bereiches.
3.) In den Arbeitsgruppen kann jedes Mitglied der Organisation mitwirken.
4.) Arbeiten an Lösungen auftretender Probleme und an innovativen Ideen sowie Verbesserungen.
Artikel 9 “Satzungsänderungen”
1. Über Änderungen der Satzung und des Organisationszweckes entscheidet das Präsidialamt. Vorschläge sind von stimmberechtigten Mitgliedern bis spätestens einen Monat vor der Sitzung dem Präsidialamt zuzuleiten. Für die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von den anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
2. Der Gründer der N.U.M. hat ein absolutes Vetorecht. Er greift ein, wenn die Ziele und Grundsätze der N.U.M. ausgenutzt oder verletzt werden.
Artikel 10 “Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und Angriffshandlungen”
1. Jedes Mitglied verpflichtet sich bei einer Notlage oder Angriff auf die N.U.M. mit Rat, Tat oder Material beizustehen.
2. Unsere Sicherheitsflotte ist aber keine Angriffsstreitmacht sondern dient nur der Sicherheit und der Verteidigung.
Artikel 11 “Besitztümer der N.U.M.”
1. Die N.U.M. wird Schiffe, Flotten und Equipment grundsätzlich selber stellen.
2. Organisationsschiffe werden aus den Gewinnen der Organisation finanziert.
3. Mitglieder können den bestehenden Grundbesitz darüber hinaus mit eigenen Schiffen und Equipment erweitern oder anschließen.